Datenschutz: Die IP-Adresse unter dem Schutz der DSGVO (Google Fonts Urteil)
Unter dem Aktenzeichen 3 O 17493/20 urteilte das LG München am 20.01.2022 zu einem Fall in dem Google Fonts genutzt wurden. Im Einzelnen verlangte der Kläger hier u. a. 100 EUR Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO. Es handelt sich hierbei sichtlich um einen geringen symbolischen Betrag, der wohl grundsätzlich die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen …